Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt) sind gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
- von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
- von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Altlampen sind getrennt zu entsorgen. Wir bieten mit Lightcycle nachhaltigen Service. Ihre Altlampen können Sie einfach an einer von Tausenden Lightcycle Sammelstellen abgeben. Damit helfen Sie, wichtige Ressourcen zu schonen, denn rund 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden. Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 39236390
Bruch von Energiesparlampen – richtiger Umgang und Entsorgung
Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, stellen aber keine Gefahr für Ihre Gesundheit dar, da die Mengen an Quecksilber unter den gesetzlichen Vorgaben liegen. Außerdem enthalten Energiesparlampen wertvolle, wiederverwertbare Stoffe, wie den Leuchtstoff oder die Elektronikbauteile. Beim Bruch einer Energiesparlampe halten Sie bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen ein:
- Vermeiden Sie den Hautkontakt mit den Bruchstücken!
- Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem feuchten Tuch, Klebeband oder festem Papier auf.
- Saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger weg!
- Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in einer Plastiktüte oder einem verschraubbaren Einmachglas.
- Wischen Sie mit einem feuchten Tuch nach.
- Verlassen Sie den Raum für mindestens 15 Minuten und lüften Sie das Zimmer für mindestens 20-30 Minuten.
- Bringen Sie die Bruchstücke in der Plastiktüte oder im Einmachglas zu einer Schadstoffsammelstelle.
Für eine fachgerechte Entsorgung Ihrer zerbrochenen und nicht-funktionsfähigen Energiesparlampen entsorgen Sie diese in den dafür vorgesehenen Sammelstellen, Fachgeschäften oder beim Hersteller, nicht in den Hausmüll oder im Altglas.
Sichere Verwendung von Akkus und Batterien
Entsorgung von Batterien und Akkus
Wir sind dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Als Verbraucher sind Sie nach dem Batteriegesetz (BattG) gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen.
Batterien enthalten wertvolle und wiederverwertbare Werkstoffe, wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Zusätzlich können sie Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Diese können bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung der Umwelt und der Gesundheit schaden. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung und Lagerung von Batterien können eben genannte Schäden/Auswirkungen vermieden werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Alt-Batterien und Akkus
Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer oder bei den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Folglich sind Altbatterien und Altakkumulatoren nicht in den Hausmüll zu entsorgen. Dies gilt für alle Batterien sowie Akkus, egal ob wieder aufladbar oder nicht, welche Form, Größe, Masse, stoffliche Zusammensetzung oder Verwendung sie haben. Bei Altgeräten in denen Batterien oder Akkus fest verbaut sind und somit nicht voneinander getrennt werden können, erfolgt die Rückgabe an eine Sammelstelle für Elektrogeräte.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern weist Sie als Verbraucher darauf hin, Ihre Batterien und Akkus vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln und zu entsorgen. Aufgrund ihres Schafstoffgehalts dürfen Batterien und Akkus nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Zeichen unter der durchgestrichenen Mülltonne zeigt Ihnen an, welche Schwermetalle Ihre Batterie bzw. Ihr Akku enthält und ist ausschlaggebend für die getrennte Entsorgung.
Die nachstehenden Zeichen, welche Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne finden, bedeuten folgendes:
Cd= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Möglichkeiten der Rückgabe von Verpackungen
- Transportverpackungen
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen,
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und
- Mehrwegverpackungen.